Hund einpacken und los? Damit sich im Urlaub mit dem Hund auf Fanö für alle Parteien die gewünschte Entspannung einstellt, muss der Hundehalter ein paar Punkte beachten. Grundsätzlich ist Fanö sehr hundefreundlich und jährlich reisen mehrere hunderttausend deutsche Familien mit ihrem Hunden nach Dänemark, dennoch gibt es einige Vorschriften, die man kennen und beherzigen sollte.
Zusammenfassung (ohne Gewähr & weiter unten ausführlicher):
Offizielle Infos zum Hundegesetz beim Dänischen Aussenministerium
Grundsätzlich müssen in den Wäldern auf Fanö Hunde das ganze Jahr über angeleint werden. Wer vom April-September seinen Hund frei laufen lassen möchte, findet einen großen umzäunten “Hundewald”.
Hinweis: Im Sommer können die Hunde in den Heide- und Dünenlandschaften und Naturschutzgebieten auf Kreuzottern treffen. Das Risiko ist aufgrund der Leinenpflicht recht überschaubar, da Schlangen scheue Tiere sind. Im unwahrscheinlichen Falle eines Schlangenbisses sollte umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden.
In Dänemark gelten Einreiseregelungen für bestimmte Haustiere, die sich auf die Verordnung (EG) Nr. 998/2003 stützen. So muss für Hund vor dem Urlaub in Dänemark vom Tierarzt ein Europäischer Heimtierausweis ausgestellt werden, der neben der Beschreibung des Hundes auch den Namen und Adresse des Halters und Informationen zu den erfolgten Impfungen enthält. Voraussetzung für die Erstellung eines solchen Ausweises ist eine Identifikationstätowierung oder ein implantierter Mikrochip. Bei Neuausstellungen seit 2011 ist der Chip verpflichtend. Sollte ein nicht gechipter Hund entlaufen, wird er bereits nach wenigen Tagen an ein Tierheim gegeben.
Tollwut-Impfung ist Pflicht
Mindestens 3 Wochen vor der Einreise mit Hund nach Dänemark muss eine Tollwutimpfung erfolgt sein. Diese Regelung gilt auch für Tiere, die weniger als 3 Monate alt sind.
Fügen Hunde anderen Tieren oder Mitmenschen schwere Bissverletzungen zu, sollen die Hunde nach dem dänischen Hundegesetz eingeschläfert werden. Diese scharfe und absolute Bestimmung führte nach Erlass zu starker Verunsicherung bei Hundehaltern. 2014 wurde das Gesetz präzisiert und die Definition einer “schweren Bissverletzung” obliegt nun der Polizei. Der Halter kann im Fall der Fälle jedoch einen Hundesachverständigen hinzuziehen und jenes Gutachten muss dann in die Entscheidungsfindung einfließen. Dies soll bewirken, dass Hundebesitzer keine Angst haben müssen, wenn ihr Hund zu heftig gespielt oder sich verteidigt hat, als er sich angegriffen fühlte.
Das zuständige Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft weist auf ihrer Website darauf hin, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes in 2010 kein einziger Deutscher Hund eingeschläfert wurde (Stand Aug 2016). Von den mehr als 585.000 in Dänemark lebenden Hunden seien lediglich 157 Hunde aufgrund ihres aggressiven Verhaltens und Bissverletzungen eingeschläfert worden.
Bissige und aggressive Hunde sollten also stets an der Leine geführt werden, einen Maulkorb tragen oder vielleicht besser nicht in Dänemark mit ihrem Herrchen Urlaub machen.
Für folgende Hunderassen gilt ein Einfuhrverbot (gilt auch für Mischlinge): Pit Bull Terrier, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino (argentinische Dogge), American Bulldog, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Tornjak, Šarplaninac
Paradoxerweise gilt eine Ausnahmeregelung für vor dem 17.03.2010 angeschaffte Hunde, sofern dieser stets einen Maulkorb trägt und an einer Leine von max. 2 Metern geführt wird. Die Ausnahme der Ausnahme bilden Pittbull Terrier und Tosa Inu, welche seit 1991 verboten sind. Ebenfalls ist es erlaubt, jene Rassen zur Durchreise mitzunehmen, solange sie das Transportmittel nicht verlassen.
Die dänische Polizei geht nach Aussehen und Informationen des Hundebesitzers. Halter ähnlich aussehender Rassen sollten durch Dokumente belegen können, dass es sich um eine andere Rasse handelt.
Mit Ausnahme von Blindenhunden sind aufgrund der Lebensmittelhygiene Hunde in Restaurants in Dänemark grundsätzlich nicht zugelassen, sofern das Unternehmen nicht über eine Ausnahmeregelung verfügt. Seien Sie dem Restaurantbetreiber also nicht böse, wenn er sich gesetzestreu verhält und respektieren Sie diese gesetzlichen Bestimmungen.
Es gibt jedoch Restaurants mit Ausnahmegenehmigungen. Darunter fällt bspw. das Restaurant FRANKEL 5 in Havneby
Restaurant Landgangen, Sønder Frankel 5, 6792 Rømø Tlf. 74 75 51 36
Statistisch gesehen kommt auf jeden zehnten Dänen (5,73 Mio) ein Hund (585.000). In Deutschland sind es “nur” 6,8 Mio Hunde auf 86,67 Mio Einwohner, was 1 Hund auf jeden zwölften Deutschen ergibt. Rein zahlenmäßig ist der Hunde in Dänemark ein beliebteres Haustier als in Deutschland.
Unsere eigenen Erfahrungen für den Urlaub auf Fanö mit Hund sind stets positiv. Sowohl Camping in Dänemark mit Hund, als auch am Strand oder im Wald... immer wird man freundlich behandelt und gibt einem das Gefühl, absolut willkommen zu sein.
Klar: Der Leinenzwang in der Hochsaison ist eine Einschränkung, doch kein Hundebesitzer sollte das Freilauf-Recht für sich (seinen Hund) höher gewichten als das Sicherheitsbefinden der Mitmenschen. Es soll einfach ausgeschlossen werden, dass jemand verletzt wird und hat dies gesetzlich manifestiert.
Ferienhäuser mit Hund auf Fanö gibt es viele. Von den über 1.200 Ferienhäusern sind mehr als ein Viertel zur Vermietung für Fanö-Urlauber mit Hund freigegeben. Die meisten davon verfügen über einen eigenen Garten, auf dem der Hund sich übrigens auch ohne Leine frei bewegen darf.